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neues deutschland: Klage von Herero und Nama kommentiert: Deutschland ist in der Pflicht

Berlin (ots)

Die Klage in New York ist die Flucht nach vorne: Seit vielen Jahren werden die Herero- und Nama-Völker von der Bundesregierung hingehalten und ausgegrenzt. Dabei fordern sie nur, was recht und billig sein sollte: »Nicht über uns ohne uns« - sie, die Nachfahren der Opfer des deutschen Völkermords in Deutsch-Südwest (1904-1908), wollen an dem Dialog zwischen der deutschen und der namibischen Regierung beteiligt werden. Und sie fordern, dass dabei die Frage nach Reparationen für das erlittene Unrecht nicht ausgespart wird, wie das die Richtschnur der Bundesregierung seit jeher ist. »Eine entschädigungsrelevante Entschuldigung wird es nicht geben«, stellte 2003 einst Außenminister Joschka Fischer klar. Bis heute hat er mit seiner Unrechtsposition Recht behalten. Der Anerkennung des Völkermords durch Bundestagspräsident Norbert Lammert und die Bundesregierung 2015 sind keine substanziellen Taten gefolgt. Mehr als einen Dialog mit der namibischen Regierung, der in eine gemeinsame Erklärung zum Völkermord münden soll, und die Zusage von mehr »Entwicklungshilfe« ist die Bundesregierung bisher nicht bereit zuzugestehen. Das ist inakzeptabel. Und es ist gut, dass das im Kern schäbige Verhalten der Bundesregierung international zum Thema wird. Die Klage in New York folgt einer zivilrechtlichen Klage beim Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag im Mai 2016. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, Worten Taten folgen zu lassen.

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