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NOZ: Neue Runde im Streit um Lohnlücke zwischen Männern und Frauen

Osnabrück (ots)

Neue Runde im Streit um Lohnlücke zwischen Männern und Frauen

DGB beharrt auf Gesetz - DIHK plädiert für mehr Ganztagsschulen

Osnabrück. Neue Runde im Streit um die Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur Lösung der Probleme für die Einführung von mehr Ganztagsschulen plädiert, beharrt der DGB auf einer gesetzlichen Überprüfung der Entgeltpraxis, "damit für gleiche und gleichwertige Arbeit auch tatsächlich gleicher Lohn gezahlt wird".

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch): "Ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz ist gut und erforderlich, hat aber nichts mit der Notwendigkeit eines Lohngerechtigkeitsgesetzes zu tun." Die Gewerkschaften unterstellten keinem Arbeitgeber, dass er Frauen absichtlich weniger Gehalt bezahlt. "Dennoch gibt es die Lohnlücke von 21 Prozent - darunter sieben Prozent, die sich nicht dadurch erklären lassen, dass Frauen in anderen Berufen arbeiten, Babypausen einlegen, mehr Teilzeit arbeiten oder weniger Führungspositionen bekleiden."

Der DGB setzt nach den Worten von Hannack darauf, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird. "Wir brauchen ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Es muss Transparenz herstellen sowie die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und bei festgestellter Benachteiligung Abhilfe zu schaffen", forderte die Gewerkschafterin.

DIHK-Präsident Eric Schweitzer hatte eine gesetzliche Regelung zuvor als überflüssig bezeichnet. "Kein normaler Chef zahlt einer Frau absichtlich weniger als einem männlichen Kollegen. Das ist Quatsch", sagte Schweitzer der "Bild"-Zeitung. Er fügte hinzu: "Unterschiede entstehen, weil Frauen lange Babypausen haben und danach Teilzeit arbeiten. Hier müssen wir ansetzen: Der Staat muss dafür sorgen, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, ihr Kind auf eine Ganztagsschule zu bringen. Da brauchen wir einen Rechtsanspruch."

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