Alle Storys
Folgen
Keine Story von Andritz AG mehr verpassen.

Andritz AG

EANS-News: ANDRITZ AG
Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms der ANDRITZ AG gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

--------------------------------------------------------------------------------
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Aktienrückkauf

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. April 2016
beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,
höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von
der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
 
Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a
AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht.

- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8
  AktG:
  30. März 2016

- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
  30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft
  unter www.andritz.com

- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
  14.04.2016 bis 30.09.2018

- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:
  auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG

- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs:
  bis zu 10.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das
  entspricht einem Anteil von 10% am stimmberechtigten Grundkapital der
  Gesellschaft.

- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:
  Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen
  Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim
  Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem
  durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
  Handelstage liegen.

- Art des Rückerwerbs:
  Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot  anlässlich des Rückkaufs
  nicht unterbreitet wird

- Zweck des Rückerwerbs:
  Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der
  Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und
  Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch
  der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass
  des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die
  Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls
  auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende
  Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder
  eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
  Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6
  Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
  Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
  Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen.
  Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die
  Wiener Börse zu verkaufen.

- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der
  Emittentin:
  keine

- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten oder
  geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende
  Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im
  Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß
  der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt
  geben.
  
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten
Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6
VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden
auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
 
Graz, 13.04. 2016
Der Vorstand der ANDRITZ AG

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communciations & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Unternehmen: Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Andritz AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Andritz AG
Weitere Storys: Andritz AG