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Deutsches Institut für Menschenrechte

Nordrhein-Westfalen: Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden

Berlin (ots)

   - Deutsches Institut für Menschenrechte fordert zum Aufbau eines 
     inklusiven Schulsystems auf
   - Bundesweiter Kongress "Eine Schule für Alle" vom 8. bis 10. 
     September in Köln

Anlässlich des bundesweiten Kongresses "Eine Schule für Alle" (8. bis 10. September in Köln) appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, inklusive Bildung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. "Wir ermuntern alle Beteiligten, aus den bisherigen Fehlern und Herausforderungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung in Nordrhein-Westfalen zu lernen und den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zielgerichtet anzugehen", sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen.

Die praktischen Schwierigkeiten bei der Etablierung inklusiver Schulen dürften nicht dazu führen, dass Fortschritte nicht gesehen würden oder Inklusion gar als gescheitert betrachtet werde. "Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, demgemäß alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal gefördert werden sollen. In einem gut gemachten inklusiven Schulsystem erzielen alle Kinder bessere Lernergebnisse, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wie auch Hochbegabte. Gleichzeitig wird niemand ausgegrenzt. Dass Vielfalt allen Lernenden zugutekommt, ist seit Langem wissenschaftlich belegt", betont Kroworsch.

Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die neue Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems ausarbeiten, das konkrete Maßnahmen und zeitliche Vorgaben enthält. Sie soll personelle und finanzielle Ressourcen zum Aufbau der inklusiven Bildung umschichten sowie schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen. Die Aufrechterhaltung eines Förderschulsystems neben der allgemeinen Schule ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016 in seiner "Allgemeinen Bemerkung Nr. 4" klar gestellt. Kroworsch: "Das von der Landesregierung verhängte Moratorium der Förderschulschließung darf deshalb nicht von Dauer sein. Die Politik muss zudem Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie andere Berufsgruppen in den Veränderungsprozess stärker einbeziehen und ihr Vertrauen zurückgewinnen."

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. 2017 wurde es von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu intensivieren.

Beim Kongress "Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!" (8. bis 10. September in Köln) werden rund 70 Referentinnen und Referenten aus Schulen, aus der Lehrerbildung, Jugendarbeit, aus Unternehmen und der Wissenschaft vorstellen, wie Inklusion in Schule, Freizeit und Arbeitswelt gelingt. http://www.mittendrin-koeln.de/projekte/kongress/

Susann Kroworsch steht vor Ort für Interviews zur Verfügung. Sie spricht am Samstag über die Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung und ihre Anforderungen an die Schulpolitik in NRW (9. September, 19.00 Uhr).

Für die Vereinbarung von Interview-Terminen wenden Sie sich bitte an: Ute Sonnenberg 01525 818 52 49

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. Warum es die inklusive Schule für alle geben muss

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Das Recht auf inklusive Bildung. Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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