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Deutsches Institut für Menschenrechte

Bundesrat: Abstimmung "sichere" Herkunftsstaaten
Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" grund- und menschenrechtlich nicht haltbar

Berlin (ots)

Anlässlich der Sitzung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drucksache 18/8039) am 17. Juni erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantieren jedem Menschen, der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren. Das bedeutet, dass jeder Antrag auf Schutz individuell und unvoreingenommen geprüft werden muss.

Es gibt keine Staaten, die als grundsätzlich 'sicher' eingestuft werden können. Die jetzige Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als 'sichere' Herkunftsstaaten suggeriert hingegen, dass Menschen dort grundsätzlich vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen geschützt seien. Dies ist mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern jedoch nicht der Fall.

Selbst die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt, dass es in allen drei Staaten schwerwiegende menschenrechtliche Defizite gibt, aus denen sich existenzielle Bedrohungssituationen ergeben können. Die Tatsache, dass die Bundesregierung diese Staaten trotzdem als 'sicher' einstuft, bedeutet, dass sie die Hürden zur Einstufung von Staaten als 'sicher' faktisch abbaut.

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 16a Grundgesetz werden dadurch sehenden Auges unterminiert. Würde der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, würde per Gesetz generell vermutet werden, dass Menschen aus diesen Ländern keine Verfolgung droht. Das ist grund- und menschenrechtlich nicht haltbar."

Das Institut hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme eingereicht. http://ots.de/xktlB

Weitere Stellungnahmen anlässlich der Öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2016 http://ots.de/FS3B0

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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