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Deutsches Institut für Menschenrechte

Die Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften schützen

Berlin (ots)

Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Dabei stehen vor allem Fragen der Unterbringung und Kostenübernahme im Fokus, über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird wenig diskutiert. Schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie Frauen und Mädchen brauchen jedoch besondere Unterstützung. Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland.

Anlässlich der heutigen Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren", die das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz, in Berlin durchführte, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf:

"Deutschland ist verpflichtet, geflüchtete Frauen besonders zu schützen und ihnen psychosoziale Unterstützung sowie Gesundheitsversorgung zu gewähren, unabhängig davon, ob sie allein oder im Familienverband einreisen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die Mindestanforderungen für die Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union formuliert und deren Umsetzung in Deutschland seit Juli 2015 überfällig ist. Bislang fehlen verbindliche Vorgaben für die Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Diese Vorgaben müssen sowohl für Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer als auch für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte gelten. Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen, Schwangeren, Frauen mit Beeinträchtigungen, Lesben, Transfrauen und Opfern sexualisierter Gewalt müssen dabei berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass Programme und Maßnahmen aus der Perspektive und unter Beteiligung von Flüchtlingsfrauen konzipiert werden. Den Zugang zu Rechten zu gewährleisten bedeutet beispielsweise auch, Sprachmittlung, Kinderbetreuung oder Frauenräume in den Unterkünften bereitzustellen."

Die EU-Aufnahmerichtlinie enthält Mindestnormen für die Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union und verlangt von den Mitgliedstaaten unter anderem:

   - geschlechtsspezifische Aspekte bei der Unterbringung zu 
     berücksichtigen,
   - Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsbezogene Gewalt 
     einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigungen in allen 
     Unterkünften zu verhindern,
   - Schutzsuchenden mit besonderen Bedürfnissen wie psychisch 
     Kranken, Schwangeren oder Gewaltbetroffenen die erforderlichen 
     medizinischen und sonstigen Hilfen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen

Programm der Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren" http://ots.de/HCZNs

Heike Rabe (2015): Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften (Policy Paper Nr. 32) http://ots.de/HTTdJ

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen http://ots.de/2BZhv

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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