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Weser-Kurier: Über Anklagen gegen Raser schreibt Ralf Michel:

Bremen (ots)

Ein Motorradfahrer tötet bei einem Verkehrsunfall einen 75-Jährigen. Und wird wegen Mordes angeklagt. Ein Autofahrer verletzt bei einem Unfall einen 13-Jährigen lebensgefährlich. Und muss sich nun vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Innerhalb weniger Wochen hat die Bremer Staatsanwaltschaft gleich zweimal ein deutliches Zeichen gegen rücksichtslose Raser im Straßenverkehr gesetzt. Einfach gemacht hat sie es sich nicht mit diesen beiden Anklagen. Denn es bleibt abzuwarten, ob vor Gericht tatsächlich der Nachweis gelingt, dass es bei dem Motorradfahrer niedere Beweggründe waren, die zu dem tödlichen Unfall führten. Und auch wenn im Fall des lebensgefährlich verletzten Kindes zahlreiche Zeugenhinweise den Angeklagten belasten - das Unfallfahrzeug war ein Mietwagen, zugelassen nicht auf den Angeklagten, sondern auf einen Familienangehörigen des Mannes. Vor Gericht einwandfrei nachzuweisen, wer bei dem Unfall am Steuer saß, wird alles andere als ein Selbstläufer. Könnte daher sein, dass die Anklage in beiden Fällen nicht zu halten sein wird. Es versucht zu haben, ist trotzdem aller Ehren wert.

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