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OMV Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einberufung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
 
 
 

                                  Einberufung
 
zu der am Mittwoch, 24. Mai 2017, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress

Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich,
stattfindenden
 
                         ordentlichen Hauptversammlung
 
der OMV Aktiengesellschaft.
 
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich übertragen. Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2016.
Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.
 
Tagesordnung
 
1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt Lagebericht, des
(konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des (konsolidierten) Berichts
über Zahlungen an staatliche Stellen, des Konzernabschlusses 2016 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.
2.      Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016.

4.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
5.      Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
6.      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2017.
7.      Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2017 und (ii)
den Aktienteil des Jahresbonus 2017.

 
Unterlagen zur Hauptversammlung
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 3. Mai 2017 folgende Unterlagen zur Verfügung:
-die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
-die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7 sowie
-der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 6.
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab 3. Mai 2017 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com>Investor
Relations>Corporate_Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV 2017 frei
verfügbar.
 
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang,  am 27.
Mai 2017 im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
 
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag;
das ist der Sonntag, 14. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende
Angaben enthalten:
1.    Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
2.    Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

3.    Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4.    Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5.    Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am

14. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
 
Kraftlos erklärte Aktien
 
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unterwww.omv.com>Investor_Relations> OMV Aktie >
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und
übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (14. Mai 2017) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am19. Mai 2017,um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:
-       per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8, 1020
Wien, Österreich;
-       per E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail
anzuschließen ist;
-       per Telefax: +43 1 8900 500 56;
-       per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059 im Text angeben.
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
 
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut, nach Absprache mit
diesem, Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens23. Mai
2017, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
-       per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, Trabrennstraße 6-8, 1020
Wien, Österreich;
-       per E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail anzuschließen ist;
-       per Telefax:  +43 1 8900 500 56;
-       per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN
AT0000743059 im Text angeben.
 
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 87 63
343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr
Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
 
Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf
dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft
unter www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017 bereitgestellten Formular ist Herr Dr.
Michael Knap in Textform mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die
Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap,
c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, oder per E-Mail an 
michael.knap@iva.or.at zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die
Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
 
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden,
gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
 
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017veröffentlicht.
 
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet:  omv@hauptversammlung.at.
 
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com>Investor_Relations>Corporate
Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zur Verfügung steht.
 
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
 
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 3. Mai 2017
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
 
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 15. Mai 2017 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden.
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung.
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zugänglich.
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre.
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher
sind aktuell 326.500.152 Stimmrechte ausübbar.
 
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs. 6 der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 27. Mai 2017 erfolgen. Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über
die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
 
Zutritt zur Hauptversammlung
 
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
 
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.
 
Wien, im April 2017

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
OMV
Magdalena Moll, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440- 21600; e-mail:  investor.relations@omv.com
Robert Lechner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21472; e-mail:  public.relations@omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: OMV Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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