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Wirtschaftsfeindlicher Gesetzesentwurf gefährdet Verlage, Film- und Multimediaunternehmen sowie Urheber und Kreative

Unterföhring (ots)

München, den 22. Dezember 2015. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf für das Gesetz zur "verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung" vorgelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf realitätsfremden Annahmen und ist in der bestehenden Form innovations- und mittelstandsfeindlich. Betroffen sind vor allem Verlage, Film- und Multimediaunternehmen sowie Urheber und Kreative, die dazu jetzt Stellung beziehen.

Die Vorschläge des Entwurfs lassen sich im Tagesgeschäft nicht umsetzen. So steht beispielsweise der im Entwurf vorgesehene anlasslose Auskunftsanspruch im Widerspruch zu der kartellrechtlich gebotenen Geheimhaltung wichtiger Geschäftsinformationen gegenüber Dritten. Urheber hätten damit nach dem Entwurf jedoch das Recht, auch bei einer Weiterlizenzierung des Werkes an das ausspielende Medium heranzutreten und eine detaillierte Auskunft über die vorgenommenen Nutzungen einzufordern. Die derzeit geübte Vergütungsstruktur berücksichtigt die Mehrfachverwertung bereits heute umfassend und ist damit sachgerecht. Auch das für den Urheber geforderte Rückrufrecht nach fünf Jahren würde immense Auswirkungen insbesondere auf die Verlagsbranche haben.

Die Gesetzesnovelle hätte einen personellen und monetären Mehraufwand zur Folge, der Auftrags- und Eigenproduktionen für Medienunternehmen und Kreativwirtschaft langfristig unrentabel machen würde. Sollte der Entwurf also in bestehender Form umgesetzt werden, sind die Urheber zusammen mit den deutschen Medienunternehmen die Verlierer. Urheber sollen angemessen vergütet werden. Die Angemessenheit bezieht sich jedoch auch auf die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktes. Eine angemessene Vergütung kann nur derjenige zahlen, der unter diesen Rahmenbedingungen rechtssicher und nachhaltig wirtschaften kann. Diese werden durch den Referentenentwurf aber nicht geschaffen, wie Stimmen aus der Branche belegen:

   -	"Unter Bedingungen, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, 
hätten wir aufgrund der sehr langen Entwicklungszeit von hochwertigen
Kinoproduktionen erfolgreiche Produktionen wie "DAS PARFÜM" nicht 
machen können, denn der Rechteerwerb und -erhalt wird derart 
erschwert, dass eine Finanzierung kaum noch realisierbar ist. Eine 
solide Finanzierung sichert aber auch die Honorierung der Urheber und
ausübenden Künstler." - Martin Moszkowicz, Constantin Film AG
   -	"Eine angemessene Vergütung ist wichtig und als Kreativer und 
als Unternehmer vertrete ich praktisch beide Seiten. Ich finde aber, 
wir sind bereits in einem sehr ausbalancierten Markt und verstehe 
daher die Ambitionen nicht, dieses Gleichgewicht zu verändern." - 
Matthias Schweighöfer, Pantaleon Film
   -	"Dem geforderten Auskunftsanspruch des Referentenentwurfes 
könnten wir nicht nachkommen. Wir müssten mit mehr als 60.000 
Anspruchsberechtigten umgehen - und sind nicht einmal Vertragspartner
der Urheber. Sollte der Entwurf in bestehender Form geltendes Recht 
werden, wäre das dramatisch für die zunehmend auch auf 
internationalem Parkett hochgelobte deutsche Film- und 
Kreativwirtschaft. Denn mit US-Lizenzeinkäufen haben wir oftmals eine
finanziell weit attraktivere Alternative zur im Vergleich teuren 
deutschen Fiktion. Im Augenblick investiert allein unsere 
Sendergruppe knapp eine halbe Milliarde Euro jährlich in deutsche 
Produktionen." - Wolfgang Link, ProSiebenSat.1 TV Deutschland
   -	"Mit der vorgesehenen Regelung zum Rückrufsrecht bei 
nachgewiesenem Drittverwertungsinteresse würde uns als Verlag jede 
Investitionssicherheit entzogen, denn globale Player erhielten damit 
ein Abwerbeinstrument, das ihnen die Betreuung mühsam aufzubauender 
Autoren und die Vorfinanzierung weniger ertragreicher Bücher 
erspart." - Stephan Joß, Carl Hanser Verlag
   -	"Der Entwurf lässt völlig unberücksichtigt, dass es in den 
vergangenen Jahren zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Medien 
zu vielfältigen Vereinbarungen in Form von Tarifverträgen oder 
gemeinsamen Vergütungsregeln gekommen ist (beispielsweise mit den 
Filmschaffenden, den Schauspielern, den Regisseuren, den 
Drehbuchautoren und den Kameraleuten), die jeweils Mindestvergütungen
und/oder Beteiligungsregeln vorsehen. Das belegt, dass das derzeit 
geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und allenfalls einzelne 
Regelungen klarer gefasst werden sollten." - Max Wiedemann, Wiedemann
& Berg

Bereits am 10. Dezember wurden in einem offenen Brief an Angela Merkel, Monika Grütters, Heiko Maas und Sigmar Gabriel Kritikpunkte im Namen von mittlerweile über 600 unterzeichnenden Autorinnen und Autoren, Verlagen und Literaturagenturen dargestellt: http://www.offenerbrief.org/

Der Referentenentwurf zeugt davon, dass sich seine Verfasser nicht die Mühe gemacht haben, ihre Annahmen einem Realitätscheck zu unterziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch geschieht. Eine Stellungnahme der Unterzeichner und ein Gegenvorschlag, der sogenannte Münchner Entwurf stehen unter folgenden Verlinkungen zur Verfügung: http://www.skwschwarz.de/files/muenchner_entwurf_zum_urhebervertragsrecht.pdf

Der Referentenentwurf steht öffentlich zur Einsicht unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urhebervertragsrecht.html

Pressekontakt:

Jasmin Mittenzwei
ProSiebenSat.1 Media SE
Tel. +49 [89] 95 07-8890
email: Jasmin.Mittenzwei@prosiebensat1.com

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