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DVR-Tipp zur Fußball-EM - Verkehrsregeln gelten auch im Autokorso

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Bonn (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Jubeln, Hupen, Fahnenschwenken: Nach den EM-Spielen im Sommer werden Fußballfans natürlich wieder jeden Sieg ihrer Lieblingsmannschaft im Autokorso gebührend feiern. Stoßstange an Stoßstange sozusagen - das ist schon gute alte Tradition. Genauso, wie dass die Polizei an solchen Tagen schon mal eher ein Auge zudrückt. Die Verkehrsregeln gelten aber trotzdem - und wer sicher feiern will, sollte sie auch beachten, rät Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

O-Ton 1 (Sven Rademacher, 0:38 Min.): "Auch wenn die Freude nach einem gewonnenen EM-Spiel noch so groß ist: Ein paar Spielregeln müssen eingehalten werden. Denn wer auf der Straße feiert, muss laut Straßenverkehrsordnung immer darauf achten, dass dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Auch unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften bei Belästigung anderer genauso verboten, wie missbräuchliches Hupen. Oft entscheidet die Polizei aber nach einem Spiel, nicht einzuschreiten. Sie kann allerdings Autokorsos aus Sicherheitsgründen sofort auflösen, oder wenn Anwohner sich belästigt fühlen. Und wer dann die Anweisungen der Ordnungshüter ignoriert, der riskiert ein Bußgeld."

Sprecherin: Ansonsten gilt fürs gemeinsame Feiern im Autokorso genau das Gleiche, wie bei jeder anderen Autofahrt.

O-Ton 2 (Sven Rademacher, 0:35 Min.): "Alkohol sollte tabu sein, bitte nur absolut nüchtern hinters Steuer setzen. Anschnallen ist auch Pflicht, genauso wie ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann, damit noch genügend Zeit zum Anhalten bleibt, falls der mal plötzlich bremsen muss. Mitfahren im Auto dürfen nur so viele Fußball-Fans, wie für das Fahrzeug zugelassen sind. Die sollten alle angeschnallt sein und sitzenbleiben und sich aus Sicherheitsgründen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Flaggen und Schals schwenken dürfen sie schon, wenn sie damit keinen anderen behindern. Eine mitgeführte Flagge darf allerdings die maximal zulässige Breite des genutzten Autos nicht überschreiten."

Sprecherin: Und wer Fan der deutschen Nationalmannschaft ist, kann sein Auto natürlich auch jetzt schon dementsprechend schmücken.

O-Ton 3 (Sven Rademacher, 0:30 Min.): "Egal, ob man gleich das ganze Auto in Schwarz-Rot-Gold lackiert oder sich 'nur' für kleine Fähnchen an den Scheiben, Aufkleber oder die sehr beliebten Außenspiegelüberzieher entscheidet: Alles ist erlaubt, solange es die Sicht des Fahrers nicht einschränkt und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Verfügen die Seitenspiegel über integrierte Blinker, sind die Flaggenüberzieher allerdings verboten. Flaggen und Wimpel müssen so stabil am Auto befestigt sein, dass sie sich nicht lösen und nachfolgenden Autofahrern plötzlich um die Ohren fliegen."

Abmoderationsvorschlag:

Ein Beitrag Helke Michael. Weitere Infos, wie Sie bei der Fußball-EM die Siege Ihrer Lieblingsmannschaft im Autokorso sicher feiern können, gibt's im Internet auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats unter www.dvr.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Sven Rademacher
Mail:SRademacher@dvr.de
Tel.:0228/400 01 72

Original-Content von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., übermittelt durch news aktuell

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