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Pflegereform 2017 - kompetente Beratung bei privater Vorsorge ist der entscheidende Faktor

Mainz (ots)

Seit dem 01. Januar 2017 wird die Pflegereform der Bundesregierung umgesetzt. Das mehrstufige Programm, das in den nächsten Jahren die Pflegepraxis modernisieren soll, bringt viele wesentliche Veränderungen mit sich. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Die Einteilung in 5 Pflegegrade ersetzt die alte Regelung mit 3 Pflegestufen um - nach Aussagen des Gesetzgebers - den tatsächlichen Bedürfnissen stärker Rechnung zu tragen. Um den Pflegebedarf des Einzelnen kompetent und bedarfsorientiert einschätzen zu können, werden körperliche und geistige Kriterien gleichermaßen beurteilt. Diese scheinbar geringfügige Veränderung der Maßstäbe hat für die Pflege ausschließlich körperlich eingeschränkter Menschen große Auswirkungen, da ihnen ein Pflegekriterium gänzlich fehlt und so ihr Leistungsanspruch geringer ausfällt.

Ingo Linn, Vorstand der EFS AG, begrüßt die stärkere Berücksichtigung von Menschen mit geistiger Einschränkung. Allerdings weiß er aus über 40 Jahren Unternehmenserfahrung welche Nachteile eine weitreichende Gesetzesänderung wie bei der Pflegereform haben kann. Hinter den vorsichtigen Formulierungen des Gesetzgebers verbergen sich einige, bei näherem Hinsehen leicht erkennbare Risiken für Pflegebedürftige, die zu deutlichen Nachteilen führen können.

Die neuen Kriterien für die Ermittlung der Pflegestufe haben große Unterschiede bei der Bemessung von Ansprüchen gegenüber den Pflegekassen zur Folge. So werden geistig erkrankte Pflegebedürftige höher bewertet, auch dann, wenn der Pflegeaufwand für einen körperlich eingeschränkten Menschen gleich hoch ist. Dadurch sind insbesondere für die große Gruppe somatisch Pflegebedürftiger erhebliche Versorgungslücken zu befürchten.

Wenn die Betroffenen stationär gepflegt werden müssen und in den Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft worden sind, erhalten Sie weniger Geld für die Pflege im Heim, als im vergangenen Jahr bei einer Einstufung in die Pflegestufe 1 oder 2.

Auch werden nun Betroffene mit geistigen Erkrankungen, wie z.B. Demenz, zwei Pflegestufen höher eingeordnet. Körperlich eingeschränkten Menschen gestand man jedoch nur eine höhere Stufe zu. Egal wie eingeschränkt ein rein körperlich Betroffener auch sein mag, das Fehlen des Merkmals der geistigen Erkrankung macht ihn zu einem Benachteiligten der Richtlinien der Bundesregierung. Unternehmen, die seriöse Beratung zur Pflegereform offerieren, bieten hier Unterstützung. Kompetenter privater Vorsorge kommt somit auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu.

Ingo Linn betont, dass die staatlichen Leistungen in jedem zu betrachtenden Fall nur einen Teil der Kosten abdecken. Deswegen ist die private Vorsorge Pflegebedürftiger wichtiger denn je. Selbst im höchsten Pflegegrad zahlen die Pflegekassen maximal 2.005 Euro. Ein Platz im Pflegeheim kostet, regional unterschiedlich, zwischen 2.600 und 4.600 Euro. Wer nicht in eine Versorgungslücke geraten will nutzt die kompetente Beratung eines objektiven Vermittlers mit langjähriger Erfahrung. Seriöse Pflegevorsorge, wie die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegerentenversicherung, stellt die EFS AG individuell für Sie mit ihren kompetenten Produktpartnern zusammen.

Die EFS AG bietet ihren Kunden eine unabhängige Finanzvermittlung. Mittels kompetenter Beratung stellen die Spezialisten der EFS AG ein auf die Bedürfnisse des Kunden individuell abgestimmtes Paket aus ausgesuchten Produkten von namhaften deutschen und internationalen Produktpartnern zusammen. Die Bedürfnisse des Kunden stehen dabei immer im Mittelpunkt der Finanzvermittlung. Das große Portfolio der EFS AG stellt die Unabhängigkeit, Objektivität und Flexibilität bei der Produktauswahl sicher.

Pressekontakt:

Eugen Hoppe
PRM Prestige & Reputation GmbH
Kurfürstendamm 234 - 10719 Berlin
Mail: info@p-reputation.com
Tel.: 03338 / 3187299

Original-Content von: EFS Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG, übermittelt durch news aktuell

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