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KÜS: Sicherheit für Caravan und Wohnmobil
Wichtige Tipps zur Reisesaison
Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten
Welche Besonderheiten für Caravan und Wohnmobil gelten

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Unterwegs in der näheren Umgebung oder gerne auch zu weiter entfernten Zielen, den längst geplanten Europatrip endlich in die Tat umsetzen oder einfach mal ein Wochenende auf einem geeigneten Platz in Wohnortnähe genießen. Caravan (Wohnanhänger) und Wohnmobil sind für all dies ideal, und die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 417.297 Wohnmobile und 616.373 Wohnanhänger waren 2016 in Deutschland zugelassen, Tendenz steigend. Wohin auch immer die Reise geht - in jedem Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Prüfingenieure der KÜS kennen diese aus der täglichen Arbeit und zeigen auf, worauf insbesondere zu achten ist.

Wichtig ist zunächst die Flüssiggasanlage. Sie ist für den Betrieb der Kücheneinrichtung, welche Caravan und Wohnmobil gleichermaßen benötigen. Diese Anlage muss mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus untersucht werden, die Untersuchung ist durch eine Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden ist, d. h. die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist, kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Das ist auch versicherungsrechtlich relevant: Liegt ein Brandschaden vor, lassen sich Versicherungen zunächst einmal die Gasprüfbescheinigung vorlegen. Ein Tipp: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

Bei Caravans kommen verschiedene Ursachen als häufige Gefahrenquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen sind hier ebenso zu nennen wie Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik. Verschleiß als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen. Und ein besonderes Augenmerk gilt, wie bei anderen Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim Caravan ist zu beachten, dass dieser im Unterschied zum Pkw nur für wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt wird. 1,6 Millimeter Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor, 3 Millimeter empfehlen ausdrücklich die Prüfingenieure der KÜS. Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann gilt der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen.

"Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung": So sind Wohnmobile in der Zulassungsverordnung definiert. Zur Standardausrüstung gehören in der Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung mitgeführter Gegenstände (z. B. Reisegepäck), Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten.

Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände müssen verbindlich im Wohnbereich fest angebracht sein. Selbst wenn diese Ausrüstung nur teilweise fehlt, ist die Erteilung einer Plakette bei der HU nicht möglich. Wohnmobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Gewicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Typische Gefahrenquellen sind beim Wohnmobil die Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage. Und schließlich verdienen auch hier die Reifen eine nähere Betrachtung: Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich. Bereifung am Wohnmobil muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines zu niedrigen Reifendrucks kann - oftmals unterschätzt - ein Reifenplatzer sein. Mängel an Wohnmobilen wiegen besonders schwer, da sie an so großen Fahrzeugen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen können.

Achtet man auf all diese Besonderheiten (vielleicht sogar mit Hilfe einer Checkliste), heißt es: Gute Fahrt in den Urlaub, wohin auch immer Caravan und Wohnmobil einen hinführen.

Pressekontakt:

KÜS
Hans-Georg Marmit
06872/9016-380
presse@kues.de

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