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Geblitzt.de bestätigt: Blitzer "PoliScan-Speed" in der Kritik - Messungen ungültig

Geblitzt.de bestätigt: Blitzer "PoliScan-Speed" in der Kritik - Messungen ungültig
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Berlin (ots)

Das von vielen Städten und Gemeinden eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät "PoliScan Speed" gerät abermals in die Kritik. Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim (AZ 21 OWiG 509 Js 35740 / 15) vom 29.11.2016 geht hervor, dass das Gerät im vorliegenden Fall die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten hatte. Die für den Betrieb notwendige Eichung gilt somit als erloschen. Alle mit dem Gerät ermittelten Messwerte sind für etwaige Bußgeldverfahren nicht verwertbar.

Das Amtsgericht stellt fest: "Dies bedeutet im Ergebnis, das Messgerät entspricht nicht der Bauartzulassung in wesentlichen Teilen, nämlich der Messwertermittlung. Oder umgekehrt, das Gerät misst anders als in der Bauartzulassung beschrieben."

Diese Feststellung bestätigt Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de. "Und das sind keine Einzelfälle. In einer Reihe von Bußgeldverfahren, erwirkten unsere Vertragsanwälte eine Einstellung, weil die Geschwindigkeitsmessung mit 'PoliScan Speed' erfolgte.", so Ginhold.

Das Amtsgericht empfiehlt deshalb: "... bei jeder einzelnen Messung zu prüfen ..., ob die zur konkreten Messwertbildung beitragenden Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten oder nicht."

Man sollte daher frühzeitig Experten zur Prüfung der erhobenen Vorwürfe einschalten. Betroffene können nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder spätestens eines Bußgeldbescheides Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de einreichen. Die Prüfung erfolgt durch, von Geblitzt.de beauftragte Verkehrsrechtsanwälte. Für Betroffene ist dieser Service kostenlos.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und gegen diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.

Pressekontakt:

CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse@coduka.de
Link: https://www.geblitzt.de/

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

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