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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gefährdungsbeurteilung: Dritte Auflage des BAuA-Ratgebers online
Kostenlose branchenunabhängige Handlungshilfe vollständig überarbeitet

Gefährdungsbeurteilung: Dritte Auflage des BAuA-Ratgebers online / Kostenlose branchenunabhängige Handlungshilfe vollständig überarbeitet
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Berlin (ots)

Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewährt. Im Ratgeber finden Fachleute die notwendigen Informationen, um eine Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Die dritte vollständig überarbeitete Auflage gibt es jetzt als PDF-Download kostenlos und barrierefrei im Internetangebot der BAuA.

Der mehrfach aktualisierte Ratgeber gehört seit 1997 zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung geht. Der Ratgeber ist branchenunabhängig angelegt und richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 führt in die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ein. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Bei jedem Gefährdungsfaktor geht der Ratgeber auf dessen Art und Wirkung ein und gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem benennt er wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur erleichtern die rechtssichere Umsetzung der Maßnahmen. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann sowie ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke.

Für die jetzt erschienene Fassung, wurden sämtliche Kapitel überarbeitet und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Den gesamten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl wie beispielsweise der BAuA-Ratgeber finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute"; 3. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN: 978-3-88261-211-0; 528 Seiten; PDF-Datei; DOI: 10.21934/baua:fachbuch20160901

Direkter Link: www.baua.de/dok/1307106

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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