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HTI High Tech Industries AG

EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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02.08.2017

                Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung
                        der HTI High Tech Industries AG
               (FN 173270 i, ISIN AT0000764626, ISIN 0000A1GVD5)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 31. August 2017, um 10:00 Uhr,
im Werk St. Marien der Gruber & Kaja High Tech Metals GmbH, Gruber & Kaja Straße
1, A-4502 St. Marien, stattfindenden 19. ordentlichen Hauptversammlung ein.

                            T a g e s o r d n u n g:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 (samt
     Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-
     Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31. Dezember 2016 mit
     dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 und des
     Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2016
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
     2016
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
     Geschäftsjahr 2016
  4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
     Geschäftsjahr 2017


Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 10. August 2017, am Sitz der Gesellschaft, Gruber &
Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag
bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) zur
kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:

  1. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 samt Anhang und Lagebericht


  1. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016
  2. Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das
     Geschäftsjahr 2016
  3. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2016
  4. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4


Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 4 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 10. August 2017, ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.hti-ag.at [http://www.hti-ag.at/] "Hauptversammlung 2017"
abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.



Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 10. August 2017,
zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13
Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 22. August 2017, zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
hierfür genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG und bei
Namensaktien die Eintragung im Aktienbuch. Weitergehende Informationen über die
Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at [http://www.hti-ag.at/
] unter "Hauptversammlung 2017".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an
die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausschließlich an eine
der nachgenannten Adressen zu übermitteln.



Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Ammer, LLM.oec., MBL
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400-92826
z.Hd. Frau Katharina Ammer, LLM.oec., MBL

Per E-Mail: 
hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Ammer, LLM.oec., MBL

Per SWIFT:
BKAUATWW3AGM, Message Type MT599


Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Haupt-versammlung
gemäß § 111 AktG:

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am Montag, 21. August 2017, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 28. August 2017, 24.00 Uhr (MEZ) zugehen muss, und
zwar ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei Namensaktien die Eintragung
im Aktienbuch.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag Montag, 21. August 2017 beziehen.


Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2017" zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht,
verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am 30. August
2017 bis 15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen
sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien:

Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 19.038.929 Stück auf
Inhaber beziehungsweise auf Namen lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie
gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 19.038.929 Stück.

Einlass:

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 09:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am
Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass,
Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen ist.

St. Marien, am 2. August 2017

Der Vorstand





Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
Vorstandssekretariat
Tel:   +43 (7229) 80400 - 2800
Fax:  +43 (7229) 80400 - 2880
E-Mail:  office@hti-ag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG
             Gruber & Kaja Straße 1
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon:     +43(0)7229/80400-2800
FAX:         +43(0)7229/80400-2880
Email:        ir@hti-ag.at
WWW:         http://www.hti-ag.at
ISIN:        AT0000764626
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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